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In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug Pflicht. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, bekommt auch keine Zulassung für sein Fahrzeug.
Die KFZ- Haftpflichtversicherung ist dazu da, dass der Halter des Fahrzeuges Ansprüche eines Opfers durch eine selbstverschuldete Schädigung bzw. durch einen Verkehrsunfall tragen kann. Gerade Personenschäden können ohne eine Haftpflichtversicherung teuer werden. Mit einer KFZ- Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das versicherte Kraftfahrzeug entstanden sind, übernommen.
Kosten für einen Abschleppdienst, Invaliditätsrente des Geschädigten sowie Verdienstausfälle werden ebenso erstattet. Allerdings übernimmt die KFZ- Haftpflichtversicherung nur Kosten der Schädigungen des anderen Verkehrsteilnehmers. Eigene Beeinträchtigungen müssen mit einer zusätzlichen Versicherung abgedeckt werden (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung).
Die Prüfung der Haftungsfrage, die Klärung der Ansprüche sowie die Führung einer rechtlichen Auseinandersetzung werden wiederum von der KFZ- Haftpflichtversicherung übernommen. Allerdings muss der Versicherte für diese Leistungen zusätzlich zahlen.