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Kommt es zu einem Unfall mit einem Tier, welches unter den Oberbegriff „Haarwild“ fällt, wird der Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich das Unfallfahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild in Bewegung befindet.
Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen (Abkommen von der Fahrbahn etc.) werden nur von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Gleiches gilt, wenn ein totes Tier auf ein stehendes KFZ fällt und einen Schaden verursacht. Auch in diesem Fall bedarf es einer Vollkaskoversicherung, damit der Schaden gedeckt wird.
Folgende Tiere sind gemäß §2 Bundesjagdgesetz Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.
Sollte ein solches Tier nach einem Unfall davonlaufen können und dennoch einen Schaden verursacht haben, muss der Geschädigte sich umgehend von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildschadensbestätigung ausstellen lassen, um die KFZ-Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
Wichtig zu beachten ist noch, dass Kühe, Hunde oder Katzen Nutz- oder Haustiere sind, die NICHT zum Haarwild gehören und somit entweder der Halter der Tiere haftet oder, wenn dieser nicht ermittelt werden kann, nur eine Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommt.