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Als Deckungssumme bezeichnet man die maximale Summe, die durch eine abgeschlossene Versicherung, zum Beispiel eine KFZ-Haftpflichtversicherung, gedeckt ist. Hierzu gibt es für den jeweiligen Schadensfall eine staatlich festgelegte Deckungssumme.
Die staatlich festgelegten Mindest-Deckungssumme für Personenschäden liegt derzeit bei 7,5 Millionen Euro, während Sachschäden bis 1 Million Euro abgedeckt sind. Für Vermögensschäden, die nicht mit Sach- oder Personenschäden zusammenhängen, zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung bis zu 50.000 Euro.
Es kann jedoch auch eine Deckungssumme in Höhe eines pauschalen Betrages von 50 oder 100 Millionen Euro für die Schädigung von Personen, Sachgegenständen oder des Vermögens abgeschlossen werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung grenzt hierbei die Verteilung allerdings ein, indem nur 8 Millionen pro geschädigte Person abgedeckt werden.
Sind nur die Mindestsummen versichert, zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nur bis zur festgesetzten staatlichen Deckungssumme. Bei Überschreitung einer Deckungssumme hat der Schädiger den Differenzbetrag selber zu zahlen. Der Fahrzeughalter kann aber in der Regel eine höhere Deckungssumme (erweiterte Deckung) vereinbaren.
Die KFZ-Versicherung muss bis zur entsprechende Deckungssumme die Leistung erbringen. Dies gilt sogar auch bei Fahrlässigkeit des Kfz-Halters. Ausnahmen bilden das Fahren bei Trunkenheit, Fahrerflucht, unbefugte Nutzung des Fahrzeugs und vorsätzliche Handlungen.