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Die GAP-Versicherung für Leasing Fahrzeuge begleicht den Differenzbetrag zwischen dem Betrag, der von der Vollkaskoversicherung geleistet wird und den noch ausstehenden Leasing-Raten.
Der Versicherungsnehmer kann sich auf diese Weise vor Verlusten absichern, die durch einen Unfall oder Diebstahl entstehen können, denn das geleaste Fahrzeug gehört bis zu seiner vollständigen Auslösung dem Leasing-Geber. Die GAP-Versicherung macht demnach insbesondere Sinn, wenn es sich bei dem geleasten KFZ um ein relativ hochwertiges handelt.
Gerade im ersten Jahr unterliegt das KFZ einem recht hohen Wertverlust. Die Vollkaskoversicherung übernimmt immer nur die Kosten, die dem Wiederbeschaffungswert unmittelbar vor dem Unfall entsprechen, so dass zwischen der Erstattung der Versicherung und den noch zu leistenden Zahlungen an den Leasing-Geber schnell einige tausend Euro zusammen kommen können. Diese Kosten für den Versicherungsnehmer können durch den Abschluss einer GAP-Versicherung vermieden werden.