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Unterschieden wird im Zivilrecht zwischen der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit. Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht“ gelassen wird (§ 276 BGB) bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit zustande kam.
Sollte die erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße nicht beachtet worden sein und die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wäre, wird von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die KFZ-Versicherung bei einen einfachen Fahrlässigkeit den Schaden übernimmt, bei einer groben Fahrlässigkeit nicht. Wie im gesamten Zivilrecht sind jedoch auch im Rahmen der KFZ-Versicherung die Sachverhalte in der Regel im Einzelfall zu prüfen.