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Die elektronische Versicherungsbestätigung stellt seit dem 01.03.2008 ein neues Verfahren dar, welches die vollständig elektronische Erfassung und Zulassung des KFZ übernimmt. Dieses Verfahren soll die recht aufwendige papiergebundene Versicherungsbestätigung ersetzen, um sowohl die KFZ-Versicherer als auch den Versicherungsnehmer zu entlasten.
Durch die elektronische Versicherungsbestätigung wird dafür gesorgt, dass die KFZ-Versicherungsunternehmen die Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegen und diese dort von den Zulassungsstellen abgerufen werden können. Dem Versicherungsnehmer wird durch seine KFZ-Versicherung eine siebenstellige eVB-Nummer zugeteilt, über welche sich die Zulassungsbehörde den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsnehmers bestätigen lassen kann. Gleichzeitig werden die zuständigen Behörden über das Ende des Versicherungsschutzes informiert und können so die Abmeldung des KFZ bestätigen bzw. selber eine Zwangsabmeldung vornehmen.
Die vollständige bundesweite Umwandlung auf die elektronische Versicherungsbestätigung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.