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Um einen KFZ-Versicherungswechsel vornehmen zu können, müssen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Hierbei sind die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist zu beachten. In der Regel kann der Vertrag mit einer einmonatigen Frist zum 01. Januar gekündigt werden. Für einen KFZ-Versicherungswechsel sollten Sie die Kündigung also bis zum 30. November eingereicht haben. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung müssen Sie schriftlich einreichen.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist eine Kündigung bereits vor Ablauf eines Jahres möglich. Jedoch ist diese Variante meistens teurer. Um einen anschließenden Versicherungswechsel durchführen zu können, müssen Sie die Kündigung ordnungsgemäß einreichen. Hierzu gehören auch die Nennung der Kundennummer, die Versicherungsscheinnummer, das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges sowie dessen Typ und Marke. Zur Sicherheit sollte immer eine Kündigungsbestätigung inklusive Kündigungstermin angefordert werden.
In einigen Sonderfällen können Sie auch vor Ablauf der Kündigungsfrist einen KFZ-Versicherungswechsel vornehmen. Folgende Situationen erlauben eine vorzeitige Kündigung des Vertrages:
Das Vorliegen eines Schadensfalls ermöglicht eine Kündigung mit einmonatiger Frist. Wurde die Versicherungsprämie erhöht oder die Vertragsbedingungen, die Typ- oder Regionalklasse haben sich verändert, so können Sie fristlos kündigen. Des Weiteren haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie Ihr Auto abmelden oder verkaufen. Hierbei sind entsprechende Bescheinigungen einzureichen. Sobald das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet wurde, endet auch das Vertragsverhältnis.
Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel zurückerstattet. Weisen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft darauf hin. Aber nicht nur die ordnungsgemäße Kündigung gilt als wichtige Voraussetzung für einen KFZ-Versicherungswechsel. Sie sollten sich in jedem Fall die unterschiedlichen Tarife der Versicherungsgesellschaften genau anschauen. Nicht nur die Höhe der Beitragszahlungen ist ein wichtiges Kriterium, sondern auch das Leistungsangebot. Achten Sie bei einem Versicherungswechsel zum Beispiel auf eine Einstufung der Schadenfreiheitsrabatte. Hier können zwischen den einzelnen Anbietern große Unterschiede liegen.
Nicht bei jedem Versicherer äußern sich diese Rabatte in gleichem Maße. Werden Rabatte angeboten, sollten Sie darauf achten, an wen genau sich dieses Angebot richtet. In einigen Fällen gibt es hier Einschränkungen. Wenn Sie diese Punkte beachten und sich ausreichend über die einzelnen Tarife informiert haben, steht einem KFZ-Versicherungswechsel nichts mehr im Wege.