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Neben einer normalen, ganzjährigen Zulassung eines Fahrzeuges gibt es auch andere Zulassungsarten wie Saisonzulassung, Oldtimerzulassung, Kurzzulassung oder Ausfuhrzulassung.
Es gibt viele KFZ-Versicherungen, die sich auf Sonderfälle wie Fahrzeuge mit Saison-, Oldtimer-, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen spezialisiert haben. Denn auch in diesen Fällen gilt die gesetzlich festgelegte Haftversicherungspflicht. Allen gemein ist, dass eine Zulassung des Fahrzeugs sowie der Versicherungsschutz nur für einen bestimmten Zeitraum oder eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gelten. Während Kurzzeit- oder Ausfuhrzulassungen aber nur von kurzer Dauer sind, gibt es laufende Versicherungsverträge für Saisonfahrzeuge und Oldtimer.
Saisonzulassungen werden besonders von Motorrad- und Cabriofahrern gerne genutzt, da sie Ihre Fahrzeuge im Winter ohnehin stehen lassen müssen. Meistens kann bei einer laufenden Saisonversicherung eine Versicherungszeit von 2 bis höchstens 11 Monaten pro Jahr gewählt werden. Außerdem gibt es Versicherer, die zusätzlich eine Ruheversicherung, die Fahrzeuge in der ruhenden Zeit im Jahr gegen Diebstahl und Vandalismus versichert, anbieten. Saisonfahrzeuge, die länger als 180 Tage im Jahr zugelassen sind, können von Jahr zu Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse kommen. Fahrzeuge, die weniger als 180 Tage im Jahr zugelassen sind bleiben hingegen von Jahr zu Jahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse.
Saisonversicherungen sind in der Regel sehr günstig, weil nicht das ganze Jahr über gefahren wird und in den meisten Fällen der Winter, der ein hohes Unfallrisiko birgt, ausgespart bleibt.