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Unter Deckungsumfang versteht man, welche Leistungen der Tarif einer KFZ-Versicherung beinhaltet und bis zu welcher Höhe diese Leistungen im Schadensfall erfolgen.
In Deutschland gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungsumfang. Für Personenschäden beträgt dieser zurzeit 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Trotz der auf den ersten Blick sehr hoch erscheinenden Summen, sollte der Deckungsumfang deutlich über den gesetzlichen vorgeschrieben Zahlen liegen, was schon durch eine geringe Erhöhung der KFZ-Versicherungsbeiträge erreicht werden kann. In einem Schadensfall muss nämlich die Differenz zwischen der Schadens- und Deckungssumme vom Versicherten getragen werden und dies kann, insbesondere bei einem Personenschaden, sonst schnell den eigenen Ruin bedeuten.