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Die Deckungssumme ist die Summe, bis zu der die Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen Schadensfall übernimmt. Die Deckungssumme kann für jeden einzelnen Versicherungsfall in Anspruch genommen werden, solange zwischen den Verfahren kein zeitlicher oder ursächlicher Zusammenhang besteht. Ist dies der Fall, werden die Kosten der Verfahren zusammen gerechnet.
Bei der KFZ- Haftpflichtversicherung gibt es gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz eine gesetzliche Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden von 1 Million Euro und für Vermögensschäden von 50.000 Euro. Da der Versicherungsnehmer bei einem Schaden, der die Deckungssumme übersteigt, jedoch verpflichtet ist, den Differenzbetrag zu übernehmen, wird dringend empfohlen, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren.
Mit geringen Mehrkosten kann eine Deckungssumme von 50 oder auch 100 Millionen Euro vereinbart werden, wobei die KFZ-Haftpflichtversicherung die Verteilung aber auf 8 Millionen pro geschädigte Person beschränkt.