KFZ-Versicherung - Begriffe:  Bagatellschaden


Bagatellschaden


Von einem Bagatellschaden wird bei einem einfachen Sachschaden am KFZ gesprochen. In der Regel handelt es sich um Kratzer im Lack, kleinere Dellen oder ein beschädigtes Rücklicht.

Sollte ein Bagatellschaden vorliegen, der von dem Laien jedoch auch zweifelsfrei als solcher erkannt wird, muss kein Gutachter hinzugezogen werden, um den Schaden aufnehmen zu lassen. Die KFZ-Versicherung kommt bei einem Bagatellschaden oftmals nicht für die Kosten eines selbst bestellten Gutachters auf. Bei einem Bagatellschaden reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt. Die meisten KFZ-Versicherer gehen von einem Bagatellschaden aus, wenn die anfallenden Kosten den Betrag von 700 Euro nicht übersteigen.