KFZ-Versicherung - Ratgeber:  KFZ-Versicherung im Ausland


Ausland und KFZ-Versicherung


In den meisten Fällen gelten KFZ-Haftpflicht- und KFZ-Teil-oder Vollkaskoversicherungen auch im europäischen Ausland. Ein Auslandsschutz ist automatisch Teil des Vertrags, und kommt bei einem Unfall mit dem eigenen Wagen im Ausland zum Greifen sowie bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands. Trotzdem sollte man sich bei seiner KFZ-Versicherung über die Auslandsleistungen informieren und vor einer Tour ins Ausland ein paar Dinge bedenken.

Es sollte in jeden Fall der Europäische Unfallbericht, ein sechssprachiges Formular, das im Falle eines Unfalls ausgefüllt werden muss, in zweifacher Ausführung im Gepäck sein. So sind eventuelle Verständigungsprobleme im Ausland kein Hindernis, wenn es darum geht, Formalitäten mit dem anderen Unfallteilnehmer auszutauschen. Der Europäische Unfallbericht kann aus dem Internet heruntergeladen oder beim Versicherer beantragt werden.

Außerdem muss die Internationale Versicherungskarte, auch „Grüne Karte“ genannt, bei der KFZ-Haftpflichtversicherung beantragt und auf einer Reise ins Ausland mitgeführt werden. Zwar gibt es ein europäisches Abkommen, welches festlegt, dass ein EU-Kennzeichen am Kraftfahrzeug schon Nachweis genug über eine Haftpflichtversicherung ist, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Allerdings hört man immer wieder, dass im Falle eines Unfalls im europäischen Ausland nach der „Grünen Karte“ gefragt wird.

Weil die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung von Land zu Land stark variieren, ist es ratsam, bei Auslandsreisen mit dem Auto, je nach bereistem Land, eine Zusatzversicherung abzuschließen. So bleibt man im Falle eines Unfalls nicht auf privat zu begleichenden Summen sitzen.

Außerdem sollte geklärt werden, ob die KFZ-Versicherung Zusatzleistungen wie eine Mallorca Police oder einen Autoschutzbrief enthält.