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Damit ein Fahrzeug zugelassen wird, müssen Sie am Tag der Zulassung eine Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Der Versicherungsbeginn bzw. der Versicherungsschutz für diese Versicherungsart ist dann mit dem Tag der Zulassung gegeben.
Der Versicherungsschutz anderer Kraftfahrzeugversicherungen beginnt dagegen nicht automatisch. In der Regel tritt der offizielle Vertragsbeginn mit der Zahlung der ersten Prämie ein. Der Versicherungsbeginn und damit der Versicherungsschutz bestehen bereits mit dem Erhalt der entsprechenden Versicherungsbestätigungsnummer.