KFZ-Steuer - Begriffe:  Wohnmobil


Wohnmobil


Ein Wohnmobil unterliegt in Deutschland hinsichtlich der KFZ-Steuer einer besonderen Besteuerungs-Regelung. Seit dem 1. Januar 2006 werden Wohnmobile rückwirkend mit einem neuen Steuersatz ausgestattet. So richtet sich die Kfz- Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach dem jeweiligen Schadstoffausstoß. Bis Ende 2005 wurde ein Wohnmobil, wenn es die 2,8 Tonnen Marke nicht überschreitet, wie ein ganz normaler PKW besteuert.

Für die Kfz-Steuer ist zudem von Bedeutung, ob es sich auch wirklich um ein Wohnmobil handelt. Ein Fahrzeug gilt als Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken ausgestattet ist, d.h. einen Tisch mit Sitzgelegenheiten, Schlafmöglichkeiten, eine Küchenvorrichtung sowie eine Stehhöhe im Bereich der Kochstelle von mindestens 1,70 Metern besitzt. Zudem muss die Einrichtung, ausgenommen der Tisch, fest eingebaut sein. Nur dann gilt das Fahrzeug als Wohnmobil und wird auch nach der entsprechenden Kfz-Steuer besteuert.