KFZ-Steuer - Häufig gestellte Fragen


Wer zahlt die Kfz-Steuer?


In der Regel wird die Kfz-Steuer durch den Halter des jeweiligen Fahrzeugs bezahlt. Die Pflicht Kfz-Steuer zu zahlen, beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und endet mit der vorschriftsmäßigen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Besitzt jemand mehrere Fahrzeuge muss er entsprechend der Vorschriften für jedes Fahrzeug Kfz-Steuer bezahlen.

Es gibt jedoch auch einige Fahrzeuge, für die keine Kfz-Steuer gezahlt werden muss. Für Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Zolls muss keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Ebenso sind Fahrzeuge, die für  Krankentransporte, zur Straßenreinigung und zum Wegebaudienst eingesetzt werden, von der Steuer befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Omnibusse, Zugmaschinen und einige Fahrzeug in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von der Kfz-Steuer befreit. Oberleitungsbusse sind generell von der Steuer befreit.

Wer eine körperliche Behinderung nachweisen kann erhält, je nach Grad der Behinderung, eine Steuerbegünstigung oder Steuerbefreiung für Schwerbehinderte. Die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte gibt es ab einer Behinderung von 50 Prozent. Halter von Oldtimer zahlen einen pauschalen Steuersatz. Dieser liegt zurzeit für Motorrädern bei 46,02€ und für alle anderen Fahrzeugen bei 191€ pro Jahr.