KFZ-Steuer - Häufig gestellte Fragen


Wer erhebt die Kfz-Steuer?


Die Kfz-Steuer wird von den Ländern erhoben. Diesen steht das komplette Aufkommen zur Verfügung. Die Kfz-Steuer ist demnach keine Abgabe für die Nutzung der öffentlichen Straßen, sondern eine richtige Steuer. Im Jahr 2007 betrug das Aufkommen der Kfz-Steuer ca. 7,6 Milliarden Euro. Der Verwaltungsaufwand, den die Erhebung der Kfz-Steuer in den Finanzbehörden verursacht, ist gemessen am Steueraufkommen höher als bei der Einkommenssteuer.

Wird die Kfz-Steuer nicht gezahlt, kann das Kraftfahrzeug von Amts wegen stillgelegt werden. Häufig wird allerdings darauf verzichtet, weil die geringen  Steuern den Aufwand nicht rechtfertigen. In Nordrhein-Westfalen wird säumigen Steuerzahlern, dabei wird nicht nur die Kfz-Steuer beachtet, seit 2008 nach einer Abmahnung das Fahrzeug durch eine sogenannte „Parkkralle blockiert, nach drei Tagen abgeschleppt und versteigert. In einigen Bundesländern wird ein neues Fahrzeug nur noch zugelassen, wenn der Halter keine Kfz-Steuer mehr schuldet und dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat.