KFZ-Steuer - Begriffe:  Straßenverkehrsamt


Straßenverkehrsamt


Das Straßenverkehrsamt, auch Straßenverkehrsbehörde genannt, ist eine Verwaltungsbehörde, die für die Überwachung sowie für die Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständig ist. Dabei ist sie jedoch nicht eigenständig, sondern gehört zur jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltung. Die Aufgaben des Straßenverkehrsamtes reichen von der Fahrzeugzulassung, dem Erteilen und Einziehen von Fahrerlaubnissen, über die Anordnung von Lichtzeichenanlagen, Verkehrszeichen sowie Verkehrsbeschränkungen, bis hin zu der Erlaubniserteilung einer Sondernutzung des Verkehrsgrundes.

Die Funktionen des Straßenverkehrsamtes gleichen damit denen einer Ordnungsbehörde. Zudem kann es lokale Unterschiede hinsichtlich der Dienstpflichten geben. Die Kfz-Zulassungsstelle sowie die Fahrerlaubnisbehörde werden in Deutschland dem Straßenverkehrsamt häufig untergeordnet.

Hier können Sie nach den Öffnungszeiten von den Straßenverkehrsämtern suchen: www.nochoffen.de