KFZ-Steuer - Begriffe:  Steuerbefreiung


Steuerbefreiung


Ende des Jahres 2008 beschloss die Bundesregierung eine Steuerbefreiung für bestimmte Kraftfahrzeuge. Durch diese Befreiung, die auch erhebliche Steuerbegünstigungen mit sich bringt, soll die Bevölkerung motiviert werden,  umweltfreundliche Autos zu kaufen. So gibt es für neue Diesel und Benzinfahrzeuge in der Schadstoffklasse 4 eine Aussetzung der Steuer von einem Jahr.

Für extrem schadstoffarme Fahrzeuge, also der Euro 5 bzw. Euro 6 Norm gilt eine gesonderte Steuerbefreiung bis zum Ende des Jahres 2010. Nach dieser Zeit muss dann die Kfz Steuer laut neuem Steuermodell entrichtet werden. Diese wird dann nicht mehr nach der Hubraumgröße berechnet, sondern ist vom CO2 Ausstoß abhängig. Diese Regelungen gelten für alle Neuwagen die ab dem 5.11.2008 zugelassen wurden.