KFZ-Steuer - Begriffe:  Sonderfahrzeuge


Sonderfahrzeuge


Hinsichtlich der KFZ-Steuer gibt es bestimmte Sonderfahrzeuge, die einer besonderen Besteuerung unterliegen. So gelten Elektro-Autos, Pkws oder Motorräder mit Wankelmotor, Oldtimer sowie bestimmte Fahrzeuge, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, als Sonderfahrzeuge. Für Oldtimer und andere Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen wird eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro bzw. 46,02 Euro für Motorräder erhoben. Die Besteuerung für Elektro-Autos und Fahrzeuge mit Wankelmotor verläuft ähnlich wie die bei LKWs. So wird hier die Kfz-Steuer nach dem Gewicht des Fahrzeuges und nicht nach dem Hubraum berechnet.