KFZ-Steuer - Begriffe:  Sockelbetrag


Sockelbetrag


Ein Sockelbetrag ist ein festgesetzter bestimmter Betrag, der in jedem Fall entrichtet werden muss. Dies gilt auch hinsichtlich der KFZ-Steuer. Zu diesem Grundbetrag kommt noch ein weiterer Zuschlag, der sich in Abhängigkeit einer bestimmten Größe berechnen lässt. Der Sockelbetrag der Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Art des Antriebes (Ottomotor oder Dieselmotor) und der Größe des Hubraumes.

Bei Ottomotoren liegt der Sockelbetrag beispielsweise bei 2,00 Euro je angefangenen Hubraum von 100 cm³. Das Gleiche gilt für die Kfz-Steuer bei Erdgasfahrzeugen. Dieselfahrzeuge besitzen einen höheren Sockelbetrag. Hier liegt er bei 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³. Zu diesem Sockelbetrag ergänzt sich die Kfz-Steuer um die Gebühr des starken CO2-Ausstoßes.