KFZ-Steuer - Begriffe:  Rußpartikelfilter


Rußpartikelfilter


Der Rußpartikelfilter sorgt für eine Reduzierung von vorhandenen Partikeln im Abgas von Dieselmotoren. Hierbei werden zwei Funktionsweisen unterschieden: der Wandstromfilter sowie der Durchflussfilter. Bei der erstgenannten Art des Rußpartikelfilters durchdringt das Abgas im Filter eine poröse Wand. Beim Durchflussfilter fließt dagegen das Abgas an der inneren Oberfläche entlang.

Wer sein Fahrzeug nachträglich mit einem Rußpartikelfilter ausstatten lässt, kann bei der KFZ-Steuer in Deutschland einiges sparen. Jedoch gilt diese Regelung nur für die Nachrüstung. So werden seit dem 1. April 2007 eingebaute Filter bis zum 1. Januar 2006 steuerlich gefördert. Für Diesel-Neuwagen, die keinen Rußpartikelfilter besitzen und eine Zulassung für den 1. Januar 2007 oder später besitzen, fällt ein Zuschlag zur regulären Kfz-Steuer an.