KFZ-Steuer - Begriffe:  Rechengröße


Rechengröße


Die Rechengröße der KFZ-Steuer besteht seit dem 1. Juli 2009 aus zwei Komponenten: dem Sockelbetrag, welcher von der Art des Antriebes und der Größe des Hubraumes abhängig ist, sowie dem CO2-Ausstoß pro Kilometer. Der Sockelbetrag macht bei Otto-Motoren 2,00 Euro pro angefangenen Hubraum von 100 cm³ aus. Bei Diesel-Fahrzeugen liegt der Betrag bei 9,50 Euro. Jedoch erhöht sich der Betrag für Diesel-PKW, die die Partikelminderungsstufe PM-5 nicht einhalten, um 1,20 Euro pro 100 cm³ bis zum 31.03.2011.

Die Kfz-Steuer Rechengröße bezüglich des Hubraumes für Erdgasfahrzeuge entspricht der von Fahrzeugen mit einem herkömmlichem Otto-Motor. Die zweite Komponente der Rechengröße bezieht sich auf den CO2-Ausstoß. So fallen 2,00 Euro je Gramm pro Kilometer, welches über dem derzeitigen Richtwert von 120 Gramm liegt, an. Diese Regelung gilt für Neuwagen, die seit dem 01. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Für alle anderen Fahrzeuge gilt bis zum Jahr 2013 die alte Rechengröße (Sockelbetrag).