KFZ-Steuer - Begriffe:  Neuwagen


Neuwagen


Hinsichtlich der KFZ-Steuer gibt es seit dem 1. Juli 2009 eine neue Regelung, welche zunächst nur für Neuwagen gilt. Die Berechnung der Kfz-Steuer erfolgt dann mittels zweier Werte: dem Sockelbetrag, der sich nach Antriebsart und Hubraumgröße richtet, sowie dem Ausstoß von CO2 pro Kilometer. Der Sockelbetrag bei Ottomotoren und Erdgasfahrzeugen liegt bei 2,00 Euro pro angefangenen Hubraum von 100 cm³ und bei Dieselmotoren bei 9,50 Euro.

Überschreitet der CO2-Ausstoß den Richtwert von 120 Gramm pro Kilometer, werden je zusätzlichem Gramm 2,00 Euro berechnet. Ab 2013 sind dann nicht nur Neuwagen betroffen, sondern alle PKWs. In der Regel gilt: Je kleiner und kompakter der Neuwagen, desto größer ist die Ersparnis bei der Kfz-Steuer.