KFZ-Steuer - Begriffe:  Motorräder


Motorräder


Motorräder unterliegen hinsichtlich der KFZ-Steuer einer ähnlichen Regelung wie die Personenkraftwagen. Sie werden ebenso in Abhängigkeit des Hubraumes bemessen. So werden Motorräder mit 1,84 Euro pro angefangenen Hubraum von 25 cm³ besteuert. Für Motorräder, die nicht über 11 kW und125 cm³ kommen, fällt keine Kfz-Steuer an. Die Abgasemissionen, wie bei PKWs, fallen derzeit bei Motorrädern nicht an. Seit dem Jahr 1955 hat sich an der Kfz-Steuer für Krafträder bislang nichts geändert (Stand September 2009).