KFZ-Steuer - Häufig gestellte Fragen


Kann ich mich von der Kfz-Steuer befreien lassen?


Grundsätzlich muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs Kfz-Steuern bezahlen. Aber wie bei allen Festlegungen, gibt es auch hier Ausnahmen. So sind beispielsweise alle Leichtkrafträder, die nicht mehr als 11kW und keinen größeren Hubraum als 125 ccm haben, von der Kfz-Steuer befreit. Leichtkrafträder, Polizeiautos oder Rettungswagen sind automatisch befreit.

Für die restlichen Befreiungen müssen Sie aktiv werden. Omnibusse und  Zugmaschinen werden unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag befreit. Wer körperlichen eingeschränkt ist, kann eine Steuerbegünstigung oder Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem Grad der Behinderung.  Ab 50 % Behinderung ist eine Befreiung möglich. Dazu müssen ärztliche Atteste vorgelegt werden.