KFZ-Steuer - Häufig gestellte Fragen


Für welche Fahrzeuge muss die Kfz-Steuer gezahlt werden?


Die Kfz-Steuer muss grundsätzlich für jedes Kraftfahrzeug einschließlich Anhängern bezahlt werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit roten Nummernschildern, die zu Prüfungsfahrten genutzt werden.

Bei Automobilien und Motorrädern errechnet sich die Höhe der Kfz-Steuer vor allem nach der Höhe des Hubraums. Je mehr Hubraum ein Kraftfahrzeug besitzt, desto teurer wird es. Eine weitere wichtige Bemessungsgrundlage ist die Abgasemission des Fahrzeugs. Dazu wurden die sogenannten Schadstoffklassen eingeführt. Die beste und damit günstigste Schadstoffklasse ist die Norm Euro 6. Daneben gibt es: Euro 5, D4, Euro 4, Euro 3. 3 Liter Auto, D3 Euro 2, Euro 1, Fahrzeuge, die nicht schadstoffarm sind und bei Ozonalarm fahren dürfen, Fahrzeuge, die nicht schadstoffarm sind und bei Ozonalarm nicht fahren dürfen und alle Übrigen.

Welche Schadstoffklasse Ihr Kraftfahrzeug besitzt, können Sie im Fahrzeugschein nachlesen. Die Schadstoffziffern  sind die letzten zwei Ziffern des 6-stelligen Codes unter „Fahrzeug- und Aufbauart“. Durch einen entsprechenden lizensierten Umbau kann eine bessere Schadstoffklasse erreicht werden. Wohnmobile und Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten, wie zum Beispiel einem Elektromotor, werden durch die zulässige Gesamtmasse und der Geräuschemission berechnet.

Eine Ausnahme bilden Oldtimer, die ein entsprechendes Nummernschild haben. Für diese Fahrzeuge muss eine pauschale Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr gezahlt werden. Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11kw und nicht mehr als 125 ccm Hubraum sind von der Kfz-Steuer befreit.