KFZ-Steuer - Begriffe:  Erstzulassung


Erstzulassung


Die Erstzulassung eines Fahrzeuges ist das Datum, an dem es zum ersten Mal bei der jeweiligen Zulassungsstelle registriert wird. Das Datum der Erstzulassung findet man im Teil I des Fahrzeugscheines unter der Position B. Auch
im Hinblick auf die KFZ-Steuer hat die Erstzulassung des Fahrzeuges eine wichtige Bedeutung. So richtet sich zurzeit die genaue Höhe der Steuer nach diesem Datum.

Die Änderungen der Kfz-Steuer, die seit dem 1. Juli 2009 Gültigkeit haben, gelten erstmal nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab diesem Datum. PKWs, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zum ersten Mal zugelassen wurden, haben eine Sonderregelung. Hier prüft das Finanzamt, welches Modell der Kfz-Steuer Anwendung finden kann. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das alte System der Kfz-Steuer.