KFZ-Steuer - Begriffe:  Erdgasfahrzeuge


Erdgasfahrzeuge


Erdgasfahrzeuge werden in erster Linie mit komprimiertem Erdgas als Kraftstoffart angetrieben. Des Weiteren sind sie mit einem Verbrennungsmotor (einem herkömmlichen Ottomotor) als Antriebsaggregat versehen. Bei Erdgasfahrzeugen wird kein Benzin-Luft-Gemisch verbrannt, sondern stattdessen ein Erdgas-Luft-Gemisch. Somit kann an dieser Stelle von einer alternativen Antriebstechnik gesprochen werden.

Seit die neue Regelung der KFZ-Steuer in Kraft getreten ist (1.Juli 2009), lohnt sich das Fahren eines Erdgasfahrzeuges noch zusätzlich. Nun richtet sich die Berechnung der Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern zudem nach dem CO2-Ausstoß. Da Erdgasfahrzeuge bis zu 25 Prozent weniger CO2 emittieren als andere Benziner, zahlt sich dieser umweltfreundliche Pluspunkt nun auch bei der Kfz-Steuer aus. Jedoch gilt diese Regelung nur für neue Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2009 zum ersten Mal zugelassen werden. Für alle anderen Kraftfahrzeuge findet bis zum Jahr 2013 die alte Regelung der Kfz-Steuer Anwendung.