KFZ-Steuer - Begriffe:  Dieselfahrzeuge


Dieselfahrzeuge


Dieselfahrzeuge unterliegen bezüglich der KFZ-Steuer einer besonderen Besteuerung. Dieselfahrzeuge, die keinen Rußfilter besitzen, bekommen eine „Strafsteuer“ von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum. Selbst bei dem neuen Kfz-Steuer Modell, was seit dem 01. Juli 2009 gilt, bleibt diese Regelung bestehen. Die reguläre Steuer für den Hubraum ist bei Fahrzeugen mit Dieselmotor höher als mit einem herkömmlichen Ottomotor. Sie liegt bei 9,50 Euro pro angefangenen 100 cm³. Dieses liegt in einem höheren Stickstoffausstoß begründet.