KFZ-Steuer - Ratgeber


Die Bemessung der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer ist eine Steuer die jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zahlen muss. Die Steuer wird von den Ländern erhoben. Es handelt sich bei der Kfz-Steuer nicht, wie häufig vermutet, um eine Nutzungsabgabe für öffentliche Straßen, sondern um eine echte Steuer. Für die Bemessung werden unterschiedliche Grundlagen herangezogen. Zwischen Motorrädern, Personenkraftwagen (PKW) und sonstigen Fahrzeugen wird unterschieden.

Bemessung bei Personenkraftwagen (PKW):

Bis zum Jahr 2009 wurde die Kfz-Steuer nach dem Hubraum bemessen. Dem Kohlendioxidausstoß kam keine große Bedeutung zu. Mit der Änderung der Bemessungsgrundlage ist der Schadstoffausstoß jedoch in den Mittelpunkt gerückt. Die Bemessung erfolgt pro angefangene 100ccm Hubraum. Ausschlaggebend ist die sogenannte Schadstoffklasse. Die beste und damit günstigste Schadstoffklasse ist die Euro 6-Norm. Außerdem gibt es die Normen: Euro 5, D4, Euro 4, Euro 3, 3 Liter Auto, D3, Euro 2, Euro 1, nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm erlaubt), nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt), Übrige. Die letzten vier Klassen spielen nur bei Fahrzeugen eine Rolle, die vor dem 30.06.2009 zugelassen wurden.

Euro 5 und Euro 6 wird nur für Fahrzeuge vergeben, die nach dem 01.07.2009 zugelassen wurden. Darüber hinaus wird zwischen Benzin- und Dieselmotor unterschieden. Bei Dieselmotor wird die Höhe der Kfz-Steuer auch durch das Vorhandensein eines Rußfilters beeinflusst. Für einen Fahrzeug mit Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 müssen beispielsweise  9,50€ pro 100ccm und Jahr bezahlt werden. Bei einem Fahrzeug mit Benzinmotor beispielsweise gerade mal 2€ pro 100ccm und Jahr. Bei beiden Motorisierungen kommt noch der CO2-Zuschlag dazu. Auch für Anhänger muss KFZ-Versicherung bezahlt werden. Pro 200 Kilogramm Gesamtgewicht, müssen 7,46€ pro Jahr gezahlt werden.

Bemessung bei Motorrädern:

Bei Motorrädern bemisst sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum. Pro angefangenen 25ccm Hubraum werden 1,84€ im Jahr fällig. Leichtkrafträder, die weniger als 11kW und nicht mehr als 125ccm Hubraum haben, sind von der Kfz-Steuer befreit.

Bemessung bei sonstigen Fahrzeugen (Wohnmobile, Oldtimer und Fahrzeuge mit anderem Antrieb):

Die Halter von Fahrzeugen mit einem Elektro- oder Wankelmotor werden auch zur Kasse gebeten. Bei diesen Fahrzeugen bemisst sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Bei Wohnmobilen bemisst sich die Kfz-Steuer nach der verkehrstechnisch zulässigen Gesamtmasse unter Bezug auf die Schadstoffemission. Für Oldtimer, die über ein entsprechendes Kennzeichen verfügen, wird ein pauschaler Betrag fällig. Dieser liegt für Motorräder zurzeit bei 46,02€ und für alle anderen Fahrzeuge bei 191€ pro Jahr.