KFZ-Steuer - Begriffe:  CO2-Ausstoß


CO2-Ausstoß


Der CO2-Ausstoß eines Kraftfahrzeuges ist seit der Neuregelung vom 1. Juli 2009 auch hinsichtlich der KFZ-Steuer relevant. CO2, auch Kohlenstoffdioxid genannt, ist eine chemische Verbindung von Kohlenstoff und Sauerstoff. Es entsteht beispielsweise bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen. Der CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges wird anhand eines Prüfzyklus‘ ermittelt. Der Hersteller hat dann diesen Wert auch weiterhin zu garantieren.

Liegt der CO2-Ausstoß unter 120 Gramm pro Kilometer, entfällt die CO2-Steuer (nicht jedoch die Kfz-Steuer). Für jedes Gramm über 120 Gramm pro Kilometer hinaus fallen 2,00 Euro an. Im Jahr 2012 soll der CO2-Ausstoß bei der Berechnung der Kfz-Steuer einen neuen Grenzwert erhalten. Dieser soll dann bei 110 Gramm liegen.