KFZ-Steuer - Begriffe:  Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage


Die Bemessungsgrundlage der KFZ-Steuer besteht aus drei Komponenten: die Art des Motors, die Emissionsgruppe sowie dem jeweiligen Hubraum. Beim Motor gibt es vier verschiedene Varianten: den Otto-, Diesel-, Elektro- und den Wankelmotor. Dabei liegt in der Regel die Kfz-Steuer für den Elektromotor am niedrigsten und beim Dieselmotor am höchsten.

Der zweite Faktor der Bemessungsgrundlage bei Otto- und Dieselmotoren ist die Emissionsgruppe. Sie wird je nach Abgasnorm in Euro 0 bis Euro 5 eingeteilt. Dabei ist die Norm Euro 5 die günstigste Gruppe. Beim Elektromotor wird jedoch nicht die Emissionsgruppe als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern das zulässige Gesamtgewicht sowie das Erstzulassungsjahr. Beim Wankelmotor spielt als zweiter Faktor hingegen nur das Gewicht eine Rolle. Die dritte Komponente der Bemessungsgrundlage hinsichtlich der Kfz-Steuer bei Otto- und Dieselfahrzeugen ist die Größe des Hubraumes. Allgemein gilt: Je mehr Hubraum, desto höher ist auch die Kfz-Steuer.