KFZ-Steuer - Begriffe:  Anhänger


Anhänger


In Deutschland muss nicht nur für ein Kraftfahrzeug eine KFZ-Steuer gezahlt werden, sondern auch für jeden PKW Anhänger. Dies gilt sowohl für „normale“ Transportanhänger als auch für Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Hundeanhänger und auch für alle anderen Anhänger, die für einen PKW geeignet sind. Dabei wird pro 200 Kilogramm des Anhängers 7,46 Euro berechnet. Jedoch gibt es auch hier Höchstwerte. So überschreitet die Gesamtsumme der Kfz- Steuer für einen Anhänger niemals den Betrag von 894,76 Euro.

Neben der Kfz-Steuer fallen für den Anhänger zudem Kosten für eine Haftpflichtversicherung an, der Anhänger muss regelmäßig zum TÜV, benötigt im Winter entsprechende Reifen und braucht natürlich eine Zulassung.