Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Versicherungssumme


Versicherungssumme


Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung wird eine frei wählbare Versicherungssumme vereinbart. Die Versicherungssumme wird in der Police festgehalten. Die Höhe der Versicherungssumme wirkt sich in direkter Weise auf den Beitrag aus. Je höher die gewünschte Versicherungssumme ist, desto mehr muss auch gezahlt werden.

Grundsätzlich geht man beim Begriff Versicherungssumme davon aus, dass die Erlebens- und Todesfallsumme gleich ist. Werden jedoch unterschiedliche Leistungen vereinbart, kann nicht mehr von einer einheitlichen Versicherungssumme gesprochen werden. In solch einem Fall bezeichnet die Versicherungssumme meist die Zahlung im Todesfall.

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt in der Regel 2.500 Euro. Nach oben hin ist die Versicherungssumme nicht beschränkt. Je nach Versicherungsunternehmen wird aber bei einer bestimmten Höhe der Versicherungssumme eine Gesundheitsprüfung vorausgesetzt.

Die Versicherungssumme ist die garantierte Leistung, die im Todesfall oder nach Ablauf der Laufzeit gezahlt wird. Zusätzlich werden die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Diese sind aber nicht vertraglich garantiert.