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Zur garantierten Versicherungssumme werden in der Regel am Ende der Laufzeit auch noch die sogenannten Überschüsse an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Überschüsse können auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Der größte Anteil der Überschüsse resultiert aus den Kapitalerträgen. Das Versicherungsunternehmen legt die Beiträge der Versicherungsnehmer an und wirtschaftet mit diesen. Die erwirtschafteten Überschüsse stehen zu 90 Prozent den Versicherungsnehmern zu.
Außerdem gibt es noch zwei weitere Gründe, die Überschüsse bedingen: die Kostenüberschüsse und die Risikogewinne. Kostenüberschüsse entstehen, wenn das Unternehmen kostengünstiger wirtschaftet als prognostiziert. Risikogewinne entstehen, wenn der Versicherer weniger Geld für Kunden aufwenden muss als kalkuliert. Die Überschüsse aus den Risikogewinnen stehen dem Versicherungsnehmer zu 75 Prozent und die aus den Kostenüberschüssen zu 50 Prozent zu.
Die Regelungen bezüglich der Überschüsse wurden 2008 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) allgemeinverbindlich festgelegt.