Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Sparvertrag


Sparvertrag


Der Begriff Sparvertrag bezeichnet nicht eine festgelegte Art der Geldanlage. Als Sparvertrag kann nahezu jedes lang- oder mittelfristiges Sparangebot bezeichnet werden. Grundsätzlich wird als Sparvertrag eine Anlageform bezeichnet, die dem Vermögensaufbau dient, eine meist festgelegte Laufzeit hat und unterschiedliche Einschränkungen bezüglich der Verfügbarkeit aufweist. Die gängigsten Sparverträge sind der Ratensparvertrag, das Wachstumssparen und das Bonussparen. Beim Ratensparvertrag erfolgt eine festgelegte Zahlung von Sparbeträgen über einen bestimmten Zeitraum. Ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung kommt es bei einem Ratensparvertrag auch zu einer Zahlung einer Prämie am Ende der Laufzeit. Beim Wachstumssparen handelt es sich um einen Sparbrief mit steigendem Zinssatz. Beim Bonussparen handelt es sich um einen Sparvertrag, der wie ein Sparkonto funktioniert, wobei aber nicht über das Geld verfügt werden kann. Hält der Sparer bis zum Ende der Laufzeit durch, erhält er eine Bonuszahlung. Im weiteren Sinne können auch die verschiedenen Lebensversicherungsmodelle als eine Art Sparvertrag betrachtet werden.