Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Nicht-Raucher


Nicht-Raucher


Nicht-Raucher müssen im Verhältnis zu Raucher geringere Beiträge zur Kapitallebensversicherung zahlen. Grund hierfür ist die Zugrundelegung der Sterbetafel, nach der u.a. die Beiträge für die Kapitallebensversicherung errechnet werden. Aus dieser geht hervor, dass ein Nicht-Raucher im Verhältnis zu einem Raucher eine um mehrere Jahre höhere Lebenserwartung hat. Da hieraus resultiert, dass für einen Nicht-Raucher in weniger Fällen Todesfallleistungen ausgezahlt werden müssen, als es bei einem Raucher der Fall ist, fallen für einen Nicht-Raucher entsprechend geringere Beiträge für die Kapitallebensversicherung an.