Kapitallebensversicherung - Fragen:  Zusatzversicherungen


Mit welchen Zusatzversicherungen kann ich die Kapitallebensversicherung ergänzen?


Eine Kapitallebensversicherung kann in der Regel mit Zusatzversicherungen ergänzt werden.  Welche dies sind, kommt darauf an, welche vom jeweiligen Versicherer angeboten werden. Es gibt diesbezüglich keine rechtlichen Vorschriften. Fakt ist, dass die Zusatzversicherung eine Einheit mit der Hauptversicherung bildet. Das bedeutet, dass die Zusatzversicherung nicht alleine geführt werden kann. Änderungen, die am Hauptvertrag vorgenommen werden, gelten auch für die Zusatzversicherung. Zu den häufigsten Zusatzversicherungen einer Kapitallebensversicherung zählen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die Pflegezusatzversicherung und die Unfallzusatzversicherung.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung befreit den Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung der Hauptversicherung, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zusätzlich wird eine vertraglich vereinbarte Rente bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Die Pflegezusatzversicherung soll die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit decken. Bei der Unfallzusatzversicherung wird zusätzlich zu den normalen Leistungen der Hauptversicherungen eine Leistung fällig, wenn der Versicherungsnehmer  innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt.

Soll eine Zusatzversicherung nachträglich in den Hauptvertrag eingefügt werden, kann eine erneute Risikoprüfung notwendig sein. Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist dies immer der Fall. Bevor Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie sich stets beraten lassen. Versichern Sie nur die Zusatzversicherungen, die Sie auch wirklich benötigen. Besteht schon eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Zusatzversicherung nicht notwendig. Ebenso kann die Pflegezusatzversicherung für Mitglieder der privaten Krankenversicherung unnötig sein.