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Die Kapitallebensversicherung sieht zwei Leistungen vor. Im Normalfall wird nach Ablauf der Laufzeit die garantierte Versicherungssumme plus Überschüsse ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Laufzeit, wird die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung gezahlt.
Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum in dem der Versicherungsnehmer Beiträge zahlt. Innerhalb der Laufzeit zahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge und der Versicherer erwirtschaftet mit diesen Überschüsse. Je länger die Laufzeit gewählt wird, desto höher sind in der Regel auch die erwirtschafteten Überschüsse. Grundsätzlich kann daher gesagt werden, dass eine lange Laufzeit sich positiv auf die Leistungen auswirkt.
Zusätzlich kann die Laufzeit auch steuerliche Auswirkungen haben. Leistungen, die nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren aufweisen, werden nur halb besteuert. Die Laufzeit kann auch verkürzt werden, dann ist jedoch mit Verlusten zu rechnen.