Kapitallebensversicherung - Fragen:  Partner mitversichern


Kann ich meinen Partner mitversichern?


Es gibt innerhalb der Lebensversicherung mehrere Möglichkeiten den Partner mitzuversichern. Das gängigste Modell nennt sich im Fachjargon „verbundene Lebensversicherung“. Dieses Modell ist sowohl für die Kapitallebensversicherung als auch für die Risikolebensversicherung möglich. Den Partner mitzuversichern kommt neben Ehepaaren und Partnerschaften auch für Geschäftspartner infrage.

Bei der Partnerversicherung wird ein Vertrag abgeschlossen, der beide Personen umschließt. Stirbt eine der beiden Personen, erhält die andere den Todesfallschutz. Besonders bei Familien mit Doppelverdienern wird die Partnerversicherung abgeschlossen, um Kindern abzusichern. Wird eine Kapitallebensversicherung als Partnerversicherung abgeschlossen und beide Personen überleben bis zum Ende der Laufzeit, kommt es zur Auszahlung der Versicherungsleistung.

Es ist jedoch nicht immer ratsam eine verbundene Lebensversicherung bzw. Partnerversicherung abzuschließen. Denn steuerlich können zwei unabhängige Verträge günstiger sein. Dies gilt vor allem für Paare, die nicht verheiratet sind. Denn verheiratete Paare haben bezüglich der Erbschaftssteuer viel höhere Freibeträge als nichtverheirate. Da es sich bei der verbundenen Lebensversicherung im Todesfall um einen Erwerb von Todes wegen handelt, wird Erbschaftssteuer fällig. Dies kann umgangen werden, indem jeweils ein Vertrag auf das Leben des Partners abgeschlossen wird.

Beispiel: Frau Meyer ist Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Bezugsberechtigte, aber versicherte Person ist Herr Schmitz. Umgekehrt verhält es sich bei Herrn Schmitz. Stirbt nun Herr Schmitz, erhält Frau Meyer eine Leistung aus Ihrem eigenen Vertrag und damit fällt keine Erbschaftssteuer an.