Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Hinterbliebenenschutz


Hinterbliebenenschutz


Bei einer Kapitallebensversicherung kann auch ein Hinterbliebenenschutz eingeschlossen werden. Der Hinterbliebenenschutz kann beispielsweise in Form einer Todesfallsumme eingebaut werden. Diese Form von Hinterbliebenenschutz kann sowohl Teil einer klassischen Kapitallebensversicherung als auch einer Rentenversicherung sein.

Soll nur der Hinterbliebenenschutz abgedeckt werden, ist keine Kapitallebensversicherung notwendig. In einem solchen Fall, ist der Zugriff auf die Risikolebensversicherung möglich. Die klassische Risikolebensversichrung deckt einzig und allein den Todesfall der versicherten Person ab und sorgt für den Hinterbliebenenschutz.

Die Höhe des Hinterbliebenenschutzes kann relativ frei gewählt werden. je höher der gewünschte Hinterbliebenenschutz sein soll, desto höher wird die Prämie. Wer den Hinterbliebenenschutz nach dem Tod der versicherten Person erhalten soll, kann bei Abschluss festgelegt werden. Während der Laufzeit kann die versicherte Person dies aber ändern.