Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Hinterbliebene


Hinterbliebene


Die Kapitallebensversicherung kann natürlich den Tod nicht verhindern, tritt dieser aber ein, ist wenigstens finanziell für die Hinterbliebenen gesorgt. Während im Erlebensfall meist der Versicherungsnehmer selber die Leistungen erhält, bekommen im Todesfall die Hinterbliebenen die sogenannte Todesfallleistung.

Wer von den Hinterbliebenen die Leistung erhält, kann der Versicherungsnehmer selber festlegen. Die bezugsberechtigten Hinterbliebenen müssen nicht zwangsläufig Verwandte vom Verstorbenen sein. Er kann jeden als Bezugsberechtigten in der Police vermerken. In der Regel werden aber die Ehepartner als Hinterbliebene mit Bezugsrecht angegeben.

Soll eine Versicherung abgeschlossen werden, die nur für den Schutz der Hinterbliebenen sorgen soll, wird meist eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Diese zahlt nur im Todesfall der versicherten Person eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen aus. Bei diesem Versicherungstyp gibt es keine Leistung im Erlebensfall.