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Das Thema Arbeitsplatzverlust betrifft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten jeden Arbeitnehmer. Der Arbeitsplatzverlust führt zu finanziellen Problemen. Besonders bei Alleinverdienern, ist durch einen Arbeitsplatzverlust auch gleichzeitig die Familie betroffen. Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes muss die Kapitallebensversicherung aber nicht sofort gekündigt werden. So bietet sich beispielsweise die Möglichkeit an, Beiträge auszusetzen. Bei Arbeitsplatzverlust besteht die Möglichkeit, die Kapitallebensversicherung frühzeitig zu kündigen, um sich das Kapital auszahlen zu lassen. Jedoch ist dabei zu beachten, dass nur die bis dahin eingezahlten Beiträge inklusive Überschussbeteiligung ausgezahlt werden. Daher ist meist mit Verlusten zu rechen. Besonders in einem recht frühen Stadium macht sich dies bemerkbar, da sich zuerst einmal die Verwaltungskosten amortisieren müssen. Der Arbeitsplatzverlust durch Berufsunfähigkeit kann durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgefangen werden.