Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Todesfall


Todesfall


Die Kapitallebensversicherung ist in Deutschland sehr populär. Das liegt zum Teil auch daran, dass es sowohl eine Leistung im Erlebensfall als auch im Todesfall gibt. Im Erlebensfall wird die garantierte Versicherungssumme plus die angesparten Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Überschüsse können unterschiedlich ausfallen, da sie von der Wirtschaftslage abhängen. Sie sind nicht garantiert.

Ein Teil der Beiträge wird auch für die Leistungen im Todesfall genutzt. Im Todesfall wird die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung plus eventuell erwirtschaftete Ãœberschüsse ausgezahlt. Bei sehr hoch gewählten Leistungen für den Todesfall, kann eine Gesundheitsprüfung vom Versicherer verlangt werden, denn die Leistung im Todesfall muss der Versicherer unabhängig der Vertragslaufzeit auszahlen.

Der Versicherungsnehmer legt bei Abschluss der Versicherung die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall und den Todesfall fest. Meist erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen und im Erlebensfall der Versicherungsnehmer die entsprechenden Leistungen.