Hausratversicherung - Begriffe:  Wertermittlung


Wertermittlung

Bei der Wertermittlung verschafft sich der Versicherungsnehmer einen Überblick über die Werte der eigenen Wohnung.
Eine Möglichkeit eine Wertermittlung durchzuführen, ist die Auflistung sämtlicher zum Hausrat gehörenden Gegenstände, welche bei einem Brand oder einer Zerstörung im Allgemeinen wiederbeschafft werden müssten. Hierbei wird der jeweilige Neuwert zugrunde gelegt und am Ende zu einer Summe addiert. Unter Neuwert sind alle Kosten zu verstehen, die aufzuwenden sind, wenn alle Sachen wiederbeschafft werden müssen.
Hilfreich ist bei dieser Methode der Wertermittlungsbogen, der von der Hausratversicherung angefordert werden kann.
Schwierig bei dieser Wertermittlung ist, dass häufig Gegenstände vergessen werden, weil sie nicht als relevant angesehen werden oder von Seiten des Versicherungsnehmers eine Unterversicherung vorliegt, so dass es zu keiner vollen Erstattung kommt.
Die zweite Möglichkeit der Wertermittlung schließt dieses Risiko aus. Bei dieser Wertermittlungs-Methode versichert sich der Versicherungsnehmer bei der Hausratversicherung über einen Quadratmeterpreis für die Wohnung. Dieser liegt je nach Versicherung zwischen 600 und 800 Euro. Sollte es zu einem Schadensfall kommen wird eine Unterversicherung ausgeschlossen und die Hausratversicherung übernimmt die volle Schadenshöhe.