Hausratversicherung - Fragen:  Gefahren Hausratversicherung


Welche Gefahren sind bei der Hausrat versichert?

Bei der Hausratversicherung ist Folgendes versichert:

Feuer (auch Blitzschlag, Explosion)

Einbruchdiebstahl (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch)

Leitungswasser

Sturm und Hagel

Die Versicherungsbedingungen sind sehr genau definiert, das heißt die Definition legt genau fest, welche Gefahren versichert sind.

Einrichtungsgegenstände ( z. B. Möbel, Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, private Computer, Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Bargeld) sind in einer Hausratversicherung inbegriffen.

Für Wertsachen, wie z. B. Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände, ist eine Entschädigungsgrenze von 20% der Versicherungssumme festgelegt. Zudem gibt es folgende Begrenzungen (ca. Werte):

1.000 € für Bargeld

2.500 € für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere

20.000 € für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Gegenstände aus Gold oder Platin

Ãœber die Grundabsicherung der Hausratabsicherung bieten einige Versicherer auch beitragsfreie Deckungserweiterungen an. Zum Beispiel:

Fahrraddiebstahl

Ihre Grundabsicherung in der Hausratversicherung deckt zum Beispiel den Fall ab, wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum bei einem Einbruch geklaut wird. Sollte Ihr Fahrrad aber in einem gemeinsam genutzten Keller oder draußen stehen, zahlt die Versicherung nur, wenn dies mitversichert wurde.

Überspannungsschäden

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Blitzschlag sind Überspannungsschäden, welche häufig auftreten, wenn der Blitz zum Beispiel in einen in der Nähe stehenden Strommast einschlägt, generell nicht mitversichert. In einigen Tarifen können Sie diese Gefahr jedoch kostenlos mitversichern.

Glasbruchversicherung

In den meisten Fällen müssen Sie die Schäden an Glas an der Außen- und Innenverglasung mit einer separaten Glasversicherung abdecken. In wenigen Tarifen ist die Glasbruchversicherung integriert.

Wasserschäden

Wasserschäden, zum Beispiel durch ausgelaufene Wasserbetten oder Aquarien, sind in der Hausratversicherung generell nicht mitversichert. Sie können meistens durch einen gesonderten Einschluss in den Vertrag abgedeckt werden.

Diebstahl aus KFZ

Sollte sich Ihr Hausrat in einem abgeschlossenen Fahrzeug befinden und entwendet werden, kann er auch über die Hausratversicherung mitversichert werden.


Hotel und Bewachungskosten

Wenn Ihre Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalles eine Zeitlang nicht bewohnbar sein sollte, kann der Aufenthalt in einem Hotel sowie die Bewachung Ihrer Wohnräume mitversichert werden.