Hausratversicherung - Begriffe:  Wasserschaden


Wasserschaden

Grundsätzlich ist in der Hausratversicherung ein Wasserschaden versichert, wenn das Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Ebenfalls durch die Hausratsversicherung abgedeckt sind Wasserschäden, die über das mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, Anlagen der Warmwasser-, Dampfheizung und Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen entstanden sind.
Bei der Frage, ob eine Hausratversicherung den Schadensfall abdeckt oder nicht, ist immer zwischen einem Wasserschaden und einem Leitungswasserschaden zu unterscheiden. So ist ein umgekippter Putzeimer oder eine überlaufende Badewanne nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen, zumal in diesen Fällen auch noch das Argument der groben Fahrlässigkeit, das einem Unfall entgegensteht, mit zu berücksichtigen ist.
Wenn Wasserschäden am Hausrat durch das Auslaufen von Wasser aus Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel Wasserbetten oder Aquarien auftreten, so ist der Wasserschaden durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn das Ereignis in Folge eines Unfalls zustande gekommen ist. Beim Aquarium könnte dies u.a. das Zerspringen des Glases durch Spannung der Fall sein. Ein Auslaufen, das während der Reinigung auftritt, wird hingegen nicht als Umfall gewertet.
Speziell bei Aquarien wird seitens der Hausratversicherung jedoch in der Regel immer der Einzelfall geprüft, so dass grundsätzlich über eine Zusatzversicherung nachgedacht werden sollte.