Hausratversicherung - Fragen:  Unterversicherung


Was tun bei Unterversicherung?

Bei Unterversicherung muss das Versicherungsunternehmen Ihrer Hausratversicherung im Schadensfall nicht die komplette Summe erstatten. Das heißt, wenn Ihr Hausrat beispielsweise 80.000 € Wert ist und Ihnen entsteht ein Schaden von 20.000 €, Sie haben aber nur einen Hausratwert von 50.000 € bei Ihrer Hausratversicherung angegeben, zahlt der Versicherer nur einen Teilbetrag.
Sie können sich aber ganz leicht schützen: Viele Versicherer bieten Verträge mit Unterversicherungsverzicht an, so dass Sie einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche versichern (z. B. 650 € pro Quadratmeter). Bei Vereinbarung dieser festgelegten Versicherungssumme gewährt der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht, so dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob der Versicherte auch wirklich ausreichend versichert war.
Vorsicht nur bei z. B. Studenten oder anderen Personen die Ihre Wohnung eventuell sehr günstig eingerichtet haben, oder auch bei großen Wohnungen mit wenigen Möbeln, dass Sie bei Unterversicherungsverzicht nicht zu hohe Beiträge zahlen. Auch im Umkehrschluss sollten Sie aufpassen wenn Sie eine sehr kleine Wohnung haben, dass der Beitrag trotzdem so hoch angesetzt ist, dass Ihre Hausratversicherung auch die Versicherungssumme Ihres Hausratwerts abdeckt. Denn wer auf wenigen Quadratmetern wohnt, wird beim „Wohnflächentarif“ auch kleiner eingestuft.
In den meisten Fällen kommt die vom Versicherer empfohlene Versicherungssumme gut hin, sofern die Unterversicherung vertraglich ausgeschlossen ist. Sollten Sie die Unterversicherung nicht ausschließen, achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um die Finanzierung der Neuanschaffung des gesamten Hausrates davon bezahlen zu können. Prüfen Sie auch in regelmäßigen Abständen, am besten immer nach Neuanschaffungen, ob die vereinbarte Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung noch ausreichend ist.