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Wasserschaden Ihnen wird ein Gegenstand beschädigt während Sie nicht zuhause sind? Beispielsweise auf einer Geschäftsreise oder einer privaten Reise? In vielen Fällen zahlt auch dann Ihre Hausratversicherung, sofern diese Gegenstände auf der Geschäftsreise von Nöten waren.
Voraussetzung ist, dass sich die Sachen nur vorübergehend, bis maximal 3 Monate, nicht in Ihrem Haushalt befanden und entweder Ihnen, oder einer Person die mit Ihnen zusammen in häuslicher Gemeinschaft lebt (ausgenommen Untermieter) gehören. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt eine Entschädigungsgrenze von 10% der Versicherungssumme.