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WasserschadenDie im Versicherungsvertrag aufgeführte Wohnung oder das Haus, für das Versicherungsschutz vereinbart ist, ist der Versicherungsort in der Hausratversicherung. Zum Versicherungsort gehören auch Balkone, Loggien und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen und Räume (auch Garagen) in Nebengebäuden, die nur vom Versicherten, bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, zu privaten Zwecken genutzt werden. Auch Garagen in der Nähe des Versicherungsortes und Waschmaschinen und Wäschetrockner in Hausgemeinschaftsräumen sind mitversichert.
Ausnahmen:
Räume, vorwiegend beruflich, gewerblich genutzt werden, gehören nicht zum Wohnraum.
Bei Hagel- und Sturmschäden besteht der Versicherungsschutz nur innerhalb des Gebäudes (außer Markisen und Antennenanlagen).
Bei Markisen und Antennenanlagen ist der Versicherungsort das gesamte Grundstück auf dem sich der versicherte Wohnraum befindet.